Wechselmodell

Eine sinnvolle Alternative für das Kind ?

Das Wechselmodell erfreut sich bei getrennt lebenden Paaren immer größerer Beliebtheit.

Das ist dem Umstand geschuldet, dass jeder Elternteil, nach einer Trennung, das Recht und die Pflicht hat, Umgänge mit seinem Kind zu gewährleisten. Aber warum soll man sich dann auf den Wochenendpapa oder die Wochenendmama reduzieren lassen? Warum sollte man nicht lieber das gemeinsame Kind eine Woche bei dem einen Elternteil und die andere Woche bei dem anderen Elternteil wohnen lassen? Bei dem Wechselmodell wäre kein Elternteil auf den Besuchspapa oder die Besuchsmama reduziert. Alles läuft für das Kind optimal. Das Kind erlebt im Haushalt beider Eltern den Alltag und nicht nur den Besuchsmodus. Das klingt echt toll. Und es ist bestimmt für die Kinder, deren getrennt lebende Eltern dieses Wechselmodell wirklich tolerieren und dann auch ehrlich praktizieren, eine riesen große Hilfe in ihrer eigenen kindlichen Entwicklung. Denn Kinder haben ihre Eltern immer lieb. Egal wie sie sind. Wenn Eltern, die sich getrennt haben streiten, dann leiden immer die Kinder. Die Kinder wollen das nicht. Mama und Papa, beide sind für Kinder wichtig und naturgemäß auf Nummer 1. Das Wechselmodell kann also viele Vorteile für das Kind haben.

Wie funktioniert das Wechselmodell?

Aber mal ganz ehrlich. Das Wechselmodell kann nur funktionieren, wenn die Eltern miteinander kooperieren und kommunizieren. Die Kooperation und die Kommunikation muss noch viel größer sein, als wenn das Kind bei einem Elternteil wohnt und der andere nur Umgang am Wochenende und in den Ferien hat! Und genau hier liegt das Problem. Eltern, die das Wechselmodell möchten, die müssen sich fast so gut verstehen, als wären sie noch ein Paar. Das ist aber in der Regel nicht der Fall. Eltern, die dieses Modell wollen, leben getrennt, weil sie sich nicht mehr verstehen. Weil sie sich getrennt haben! Das bedeutet in der Regel Konflikt, Hass aufeinander und ein sich misstrauen. Das ist doch, in der Regel, die Wahrheit. In dem Moment, wenn sich Eltern trennen, steht doch auch immer die Existenzfrage im Raum. Wer kriegt was? Wie komme ich über die Runden? Wer behält das Haus, die Wohnung und das zu Hause? Wieviel Unterhalt bekomme ich für die Kinder? Bekomme ich überhaupt Unterhalt? Beim Wechselmodell im Zweifel gar keinen. Jede Menge materielle Probleme. Das ist die Realität.

Das Wechselmodell kann nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Auch nicht durch das Familiengericht. Das gibt der § 1684 BGB nicht her. Vom Wechselmodell spricht man dann, wenn der Betreuungsanteil beider Elternteile bei ungefähr 50 Prozent liegt. Sicher gibt es die Möglichkeit, durch einen gerichtlichen Vergleich ein Wechselmodell zu vereinbaren. Aber allein schon die Tatsache, dass man vor Gericht ist zeigt doch, dass das mit dem Modell nicht so ganz einfach ist. Man war ein Paar und ist es nicht mehr.

Fazit: Das Wechselmodell bleibt eine große Herausforderung

Festzuhalten bleibt also, dass das Wechselmodell wirklich sehr herausfordernd für Eltern, die sich getrennt haben, ist. Dieses Modell setzt voraus, dass die getrennt lebenden Eltern permanent kommunizieren können und müssen. Das ist, realistischer Weise, oft nicht möglich. Die Eltern haben sich ja nicht aus Jux und Dollerei getrennt. Nein, sie haben sich getrennt, weil es nicht mehr ging. Ein Kind muss aber in geregelten Verhältnissen aufwachsen. Es darf nicht zum Spielball der sich streitenden Eltern werden. Kinder geraten sonst zwischen die Fronten. Kinder wollen dann vermitteln. Das schaffen Kinder aber nicht! Es sind Kinder!

Den gesamten § 1684 BGB finden Sie hier.

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Rechtsanwalt Karsten Reichelt

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