Scheidung
Ablauf und Dauer einer Scheidung
Scheidung. Wie läuft es ab, wenn man sich scheiden lassen will? Wie lange dauert eine Scheidung? In diesem Beitrag soll auf diese Fragen eingegangen werden. Oftmals kommen die Mandanten zu uns in die Kanzlei und wollen gerne ohne Streit einfach nur geschieden werden. Eine einvernehmliche Scheidung oder Trennung ist ganz sicher das Beste, was passieren kann. Es spart Zeit, Nerven und auch viel Geld.
Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung
Daher sollte die einvernehmliche Scheidung immer die erste Wahl sein. Mit einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung hat man die Möglichkeit alle Dinge, die mit der Scheidung zusammenhängen zu regeln. In dieser Vereinbarung regeln die Paare alle Dinge wie
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Haus und Grundstück
Diese Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung sollte sodann notariell beurkundet werden. Wenn es auch um ein Grundstück geht, muss der Notar beurkunden. Mit einer solchen Vereinbarung legen die Parteien auch das Trennungsdatum fest. Mit diesem Vertrag sind die beiden Partner eigentlich schon geschieden. Aber die „richtige“ Scheidung muss dennoch beantragt werden.
Muss bei der Scheidung jeder einen Anwalt beauftragen?
Nein! Es ist bei einer Scheidung nicht zwingend erforderlich, dass beide Parteien jeweils einen Anwalt beauftragen. Ist die Scheidung einvernehmlich, reicht ein Anwalt. Die Scheidungsfolgevereinbarung kann dabei helfen.
Wie ist der Ablauf einer Scheidung geregelt?
Folgende Punkte werden bei einer Scheidung abgearbeitet:
- Scheidungsantrag beim Gericht stellen
- Einzahlung der Gerichtskosten
- Fragebogen zum Versorgungsausgleich
- Termin zur Scheidung
Scheidungsantrag beim Gericht stellen
Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. § 1565 BGB. Das Gesetz sagt, die Ehe muss gescheitert sein. Erst dann darf die Scheidung beantragt werden. Gemäß § 1566 BGB ist Ehe gescheitert, wenn die Ehegatten drei Jahre getrennt leben. Drei Jahre! Das bedeutet, wenn einer der beiden nicht zustimmt, kann die Ehescheidung erst nach drei Jahren Trennung erfolgen. Aber keine Angst. In der Praxis läuft es eher so, dass nach Ablauf eines Trennungsjahres der Antrag auf Ehescheidung gestellt werden kann. Der § 1566 BGB regelt im Absatz 1: “ Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.“ Nur in bestimmten Härtefällen darf eine Ehe auch sofort geschieden werden.
Für den Ablauf einer Scheidung ist also das Trennungsdatum von entscheidender Bedeutung. Erst wenn in der Regel ein Trennungsjahr abgelaufen ist, kann der Scheidungsantrag beim Gericht gestellt werden.
Für den Antrag auf Ehescheidung besteht Anwaltszwang. Das heißt, dass der Antragssteller einen Anwalt beauftragen muss.
Einzahlung der Gerichtskosten
Nachdem der Antrag auf Ehescheidung beim Gericht eingegangen ist, werden Gerichtskosten fällig. Das zuständige Familiengericht errechnet aus dem Einkommen der beiden Ehegatten den Streitwert für die Scheidung. Aus dem Gerichtskostengesetz ergeben sich die zu zahlenden Gerichtskosten. Die Gerichtskosten muss immer der Antragsteller alleine bezahlen. Nach der Scheidung kann der Antragsteller die Hälfte der Gerichtskosten von der anderen Seite zurück erstattet bekommen. Hat der Antragsteller wenig Einkommen, dann wird Verfahrenskostenhilfe ( Prozesskostenhilfe) vom Staat gewährt. Der Staat zahlt dann die Gerichtskosten. Wenn die Gerichtskosten bezahlt sind, wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten vom Gericht zugestellt. Der andere Ehegatte kann nun über einen Anwalt einen eigenen Scheidungsantrag stellen oder einfach nur dem Scheidungsantrag zustimmen. Für das Zustimmen bedarf es keines Anwalts. Der Antragsgegner kann dem Scheidungsantrag aber auch widersprechen.
Fragebogen zum Versorgungsausgleich
Beide Eheleute erhalten sodann vom Gericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich übermittelt. Die Fragebögen müssen ausgefüllt und an das Gericht zurückgeschickt werden. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Er dient der Ermittlung von Rentenansprüchen während der Ehe. Der Versorgungsausgleich muss grundsätzlich durchgeführt werden. Grundsätzlich bedeutet, es gibt Ausnahmen. So kann der Versorgungsausgleich durch einen Ehevertrag oder auch durch eine Scheidungsfolgevereinbarung ausgeschlossen werden.
Scheidungstermin
Der Versorgungsausgleich ist berechnet. Es sind keine weiteren Streitigkeiten anhängig. Das Gericht macht den Termin zur Scheidung. Sie erhalten eine Ladung zum Scheidungstermin. Sie müssen Ihren Personalausweis zum Scheidungstermin mitbringen. Ohne Personalausweis platzt der Termin! Grundsätzlich müssen beide Ehegatten anwesend sein. Die Sitzung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es gibt also keine Zuschauer. Bei Verkündung des Scheidungsbeschlusses wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Der Scheidungsbeschluss wird nach einem Monat rechtskräftig. Beide Ehegatten können auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Scheidungsbeschluss im Termin verzichten. Dann ist die Scheidung sofort wirksam. Das geht aber nur, wenn beide Seiten von einem Rechtsanwalt vertreten sind. Ist der Scheidungsbeschluss rechtskräftig, darf man wieder heiraten.
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Rechtsanwalt Karsten Reichelt
Borkheide I Berlin I Pretschen
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