Regelungen im Sorgerecht

Regelungen im Sorgerecht. Das Sorgerecht wird bei der Trennung eines Ehepaares, sprich bei einer Scheidung, auf beide Eltern verteilt. Es bleibt also beim gemeinsamen Sorgerecht. Tatsache ist auch, dass in der Regel die Kinder bei der Mutter im Haushalt leben. Haben die Kindesmütter einen größeren Anspruch auf das Sorgerecht? Was bedeutet Wechselmodell? Wer muss Unterhalt an wen bezahlen? Diese und viele andere Fragen sollen in diesem Beitrag besprochen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.

Was versteht man unter Sorgerecht?

Regelungen im Sorgerecht. Was heißt das? Sorgerecht bedeutet, dass die Eltern das Recht und die Pflicht haben sich um das leibliche Kind zu sorgen. Das heißt, unter anderem, das Recht zur Erziehung und Pflege, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Gesundheitsfürsorge, aber auch das Recht zu bestimmen, mit wem das Kind Umgang haben darf. Nicht zuletzt umfasst das Sorgerecht auch das Recht der Vermögenssorge.

Was macht es mit dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, wenn eine Scheidung oder Trennung ansteht?

Entwarnung! Ein wichtiger Punkt bei Regelungen im Sorgerecht. Wenn das gemeinsame Sorgerecht bestanden hat, dann ändert auch eine Scheidung oder Trennung daran nichts. Das Sorgerecht bleibt für beide Eltern erhalten. Dafür bedarf es weder für den Vater noch für die Mutter einer Bescheinigung. Bei Kindern, die in einer Ehe geboren wurden, besteht Kraft Gesetzes das gemeinsame Sorgerecht. Sprich, wenn Eltern bei der Geburt verheiratet sind oder später heiraten, haben beide das gemeinsame Sorgerecht per Gesetz. Nicht verheiratete Paare können eine Erklärung vor dem Jugendamt abgeben, dass sie für ihr Kind die Sorge gemeinsam ausüben möchten. Die Mutter hat kraft Gesetz immer erst einmal das Sorgerecht. Der Vater kann, wenn die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt, einen Antrag auf elterliche Mitsorge beim Familiengericht stellen.

Elterliche Sorge auch gegen den Willen der Mutter?

Sind die Eltern des gemeinsamen Kindes nicht verheiratet und haben keine Erklärung zur gemeinsamen Sorge für das Kind abgegeben, dann kann der Vater des Kindes das Sorgerecht für das Kind beim zuständigen Familiengericht beantragen. Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sind:

  • die Vaterschaft muss feststehen
  • die Übertragung des Sorgerechts darf dem Kindeswohl nicht widersprechen
  • Kooperationsfähigkeit muss gezeigt werden
  • Verweigerung der Kommunikation allein reicht nicht aus, um das Sorgerecht des Vaters zu verhindern
  • der das Sorgerecht Beantragende muss sich allerdings bemühen auf sachlicher Ebene gegenüber dem anderen Elternteil zu kommunizieren

Die Rechtsprechung ist hierzu auch eindeutig. Bei nicht verheirateten Paaren hat der Vater das Recht auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts.

Was für Möglichkeiten gibt es, wenn ein Elternteil dem anderen den Kontakt zu den Kindern verwehrt?

Bei einem Kontaktverbot zu den Kindern durch ein Elternteil, sollte der betroffene andere Elternteil, nach Rücksprache mit seinem Anwalt, erst einmal den Weg zum Jugendamt suchen. Nach erfolglosem Klärungsversuch, und das ist leider sehr häufig der Fall, muss eine durchsetzbare Entscheidung durch das Familiengericht herbeigeführt werden. Der Beschluss des Familiengerichtes ist auch vollstreckbar. Es kann bei Nichteinhaltung Ordnungsgelder oder auch ersatzweise Ordnungshaft angeordnet werden. Darüber hinaus droht für den Elternteil, welches den Umgang dem anderen Elternteil entzieht, selbst der Entzug des Sorgerechts. Grund hierfür ist, dass der Elternteil, der den Umgang des Kindes zum anderen Elternteil grundlos und hartnäckig verweigert, nicht erziehungsgeeignet ist. Eltern bleiben immer Eltern! Egal wie verstritten man ist. Die Kinder brauchen Umgang und Kontakt zu beiden Eltern. Nur unter ganz engen Voraussetzungen darf Umgang zu einem Elternteil ausgeschlossen werden.

Werden Mütter in einem Sorgerechtsstreit vorrangig behandelt?

Grundsätzlich haben in einem Sorgerechtsstreit die Mütter keinen gesetzlichen Vorrang vor den Vätern. Bei einer gerichtlichen Entscheidung darüber, ob einem Elternteil das Sorgerecht oder auch nur Teile des Sorgerechtes zur alleinigen Ausübung übertragen werden, ist das Kindeswohl der Maßstab. Der Elternteil, der besser erziehungsgeeignet ist, der besser die Bereitschaft zur Förderung des Kindes zeigt, der die stärkere und bessere Bindung zum Kind hat wird im Streitfall eher das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen. Auch das Kontinuitätsprinzip spielt eine Rolle. Sprich in dem Haushalt, wo sich das Kind seit längerer Zeit aufhält, wird als Wohnort beibehalten. Bei gleicher Erziehungseignung und Erziehungsfähigkeit der Eltern. Im Zweifel führt das dazu, dass das Familiengericht einen Wechsel in den anderen Haushalt nicht anordnen wird. Auch ein wichtiges Kriterium ist die Geschwisterbindung. In der Regel werden die Familiengerichte in einem Sorgerechtsstreit nicht die Geschwister trennen.

In bestimmten Fällen wird zu Gunsten der Mutter entschieden

Im Streifall um das Sorgerecht bei jungen Kindern wird oftmals zu Gunsten der Mutter entschieden. Das ist dem Umstand geschuldet, dass oftmals die Mütter im normalen Alltag intensiver mit den kleinen Kindern beschäftigt sind und daher eine stärkere Bindung besteht. Trotz gleicher Eignung zur Erziehung kommen die Gerichte dann häufig dazu, der Mutter das Sorgerecht zuzusprechen. Aber es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass in einem Sorgerechtsstreit die Väter von vornherein im Nachteil sind. Das alleinige Sorgerecht ist darüber hinaus die Ausnahme und nicht die Regel.

Wann kann man das Wechselmodel beantragen?

Es gibt die Möglichkeit ein paritätisches Wechselmodell zu beantragen. Das bedeutet, dass sich beide Eltern die Betreuung des Kindes teilen. Die Kinder leben also bei beiden Eltern, zeitlich gesehen, zu gleichen Teilen. Automatisch erleben die Kinder bei beiden Eltern den ganz normalen Alltag. Diese Möglichkeit der Betreung der gemeinsamen Kinder ist auch vom BGH (Bundesgerichtshof) anerkannt und kann auch gegen den Willen eines Elternteiles durchgesetzt werden. Es versteht sich von selbst, dass die Betreuung der Kinder im Wechselmodell einer gewissen Kommunikationsfähigkeit bedarf. Was nicht bedeutet, dass die Kommunikation der Eltern Auge in Auge oder per Telefonanruf erfolgen muss. Entscheidend ist das Kindeswohl. Auch darf das Wechselmodell nicht dazu benutzt werden, sich des Kindesunterhaltsanspruches zu entziehen. Ganz klar. Wechselmodell bedeutet noch lange nicht, dass kein Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Unter Umständen schon. Auch zwingend erforderlich ist eine örtliche Nähe der beiden Eltern für das Leben mit dem Wechselmodell.

Umzug! Kann ein Elternteil nach der Trennung ohne Zustimmung mit den Kindern umziehen?

Ein Wohnortwechsel bedarf grundsätzlich der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Wenn nach der Trennung die Mutter oder der Vater mit den Kindern wegziehen will, ist der Streit vorprogrammiert. Ein Wegzug erschwert dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, den gesetzlich gewollten und unkomplizierten Umgang mit seinen Kindern. Auf der anderen Seite steht natürlich auch das Recht auf freie Lebensgestaltung des Elternteils, das mit den Kindern umziehen will. Wenn sich die Eltern hier nicht einigen können, hat am Ende das Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entscheiden. In der Realität werden oftmals aber schon vor der Entscheidung des Familiengerichtes Fakten geschaffen. Daher sollte beim Bekanntwerden von Umzugsplänen schnell reagiert werden. Es wird immer im Einzelfall zu prüfen sein. Bei einem Umzug verlieren die Kinder oftmals das gewohnte soziale Umfeld, Schulwechsel, Großeltern sind plötzlich weit weg, die Freunde sind nicht mehr da. All diese Bindungen der Kinder sind abzuwägen mit dem Willen des Elternteils, das wegziehen will.

Wer muss Unterhalt bezahlen?

Wenn sich Eltern trennen, dann muss grundsätzlich derjenige Kindesunterhalt bezahlen, bei dem die Kinder nicht ihren Wohnsitz haben. Der Kindesunterhalt ist zu Händen des Elternteils zu zahlen, bei dem die Kinder leben und gemeldet sind. Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich nach dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten. Berechnungsgrundlage ist die Düsseldorfer Tabelle. Beide Eltern haben eine gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht. Das heißt, jeder Elternteil ist in der Regel verpflichtet zu arbeiten, um für den Unterhalt des Kindes zu sorgen.

Was gilt, wenn es beim gemeinsamen Sorgerecht verbleibt?

Bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht, dann hat der Elternteil, bei dem das Kind sich hauptsächlich aufhält, das Recht die Entscheidungen über Dinge des täglichen Lebens alleine zu treffen. Das Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, entscheidet über die Angelegenheiten des täglichen Lebens. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind solche Dinge, die keiner Rücksprache mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil bedürfen. Also Dinge, die nicht für die Zukunft des Kindes relevant sind. Entscheidungen über Angelegenheiten, die wichtiger sind, also Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, sind von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu treffen. Wenn sich die Eltern dabei nicht einig werden, sollte zuerst das Jugendamt eingeschaltet werden. Wenn das Jugendamt keine Lösung herbeiführen kann, dann muss ein Antrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden, um die Sache zu entscheiden.

Was sind Entscheidungen über Angelegenheiten des täglichen Lebens?

Im Sorgerecht sind Entscheidungen des täglichen Lebens folgende:

  • Nachhilfe in bestimmten Schulfächern
  • Wahl des Schulvereins
  • Entschuldigungszettel
  • Entscheidungen im Alltag, wie zum Beispiel Kontakte zu Nachbarn, Freunden oder Opa und Oma
  • Ferienaufenthalte, zum Beispiel Feriencamps oder Ferienlager….
  • Behandlungen leichter Erkrankungen oder Impfungen

Diese Entscheidungen darf das Elternteil, bei dem die Kinder leben ohne Rücksprache mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil allein treffen. Regelungen im Sorgerecht. Die oben genannte Aufzählung ist nicht abschließend. Angelegenheiten, die wichtiger sind, also Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, sind wie bereits gesagt, von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu treffen.

Was sind Angelegenheiten von besonderer Bedeutung?

Entscheidungen, die der Zustimmung des andreren Sorgerberechtigten bedürfen sind die Dinge, die für die Zukunft des Kindes relevant sind. So zum Beispiel Entscheidungen:

  • welche Schule soll das Kind besuchen und welche Ausbildung soll das Kind erhalten
  • wo das Kind leben soll
  • ob zu bestimmten Personen Kontakt bestehen darf oder nicht
  • über grundlegende Dinge zur Gesundheit des Kindes

Was ist zu tun, wenn der andere Elternteil nicht mitwirkt?

Zum Alltag im Sorgerecht gehört leider auch, dass oftmals bei Entscheidungen, die das Kind betreffen, der betreuende Elternteil wegen jeder Unterschrift dem anderen Elternteil hinterher rennen muss. Auch werden oft die Umgangsabsprachen nicht eingehalten etc. etc. Trotz Regelungen im Sorgerecht. Leider passiert das tausendfach jeden Tag und ist für die Eltern, die das oder die Kinder betreuen unglaublich anstrengend. Ständig wegen jeder Unterschrift für die Schule, jeden Beitrag zur Klassenfahrt oder des nächsten Umganges mit dem Kind hinterher zu telefonieren. Bei solchem Verhalten des anderen Elternteiles sollte das Jugendamt eingeschaltet werden. Wenn das zu keiner Lösung führt, muss das Elternteil, das die Kinder betreut, beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung bestimmter Teile des Sorgerechts stellen und auch die Umgänge der Kinder mit dem anderen Elternteil gerichtlich festlegen lassen.

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Scheidung. Sorgerecht. Umgangsrecht. Unterhalt.

Regelungen im Sorgerecht

Umgang des Kindes mit den Eltern ist geregelt im § 1684 BGB

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Rechtsanwalt Karsten Reichelt

Borkheide I Berlin I Pretschen

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