Straßenverkehr: Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Jeder von uns kennt es – Alltagsstress, viele Termine, ständig klingelt das Handy und heute Nachmittag ist noch Vereinssitzung etc. Dieser Dauerstress führt gerade bei Verkehrsteilnehmern zu oft folgenschweren Sündenfällen.

Oft resultieren Straftaten im Straßenverkehr aus kleineren Ordnungswidrigkeiten

Ein gestresster Außendienstmitarbeiter fährt durch eine Kleinstadt. Das Handy klingelt und er geht ran. Dabei ist der Fahrer kurz unaufmerksam, übersieht eine Kindergartengruppe mit ihren Erzieherinnen am Fußgängerüberweg.

Die Gruppe kann sich gerade noch so auf den Fußweg retten. Zum Glück ist nichts passiert. Alle Kinder und auch die Erzieherinnen sind mit dem Schrecken davon gekommen.

Für den Fahrer des Autos hat diese Situation weitreichende Folgen, denn er hat neben einer Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat begangen.

Für die Ordnungswidrigkeit (Handy am Steuer) erwartet den Fahrer eine Geldbuße in Höhe von 60 € und ein Punkt in Flensburg.

Darüber hinaus handelt es sich bei diesem Fall aber auch um eine Straftat, denn wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt, der macht sich strafbar.

Die Gefährdung der Kindergartengruppe am Fußgängerüberweg  auf Grund des Telefonierens mit dem Handy wird dem Fahrer ein gerichtliches Fahrverbot von 6 Monaten und eine Geldstrafe vor dem Strafrichter einbringen.

Häufige Vergehen im Straßenverkehr und wie sie bestraft werden

Hier ein paar wissenswerte Zahlen zur Unterscheidung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

  • Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann man maximal mit drei Monaten Fahrverbot belastet werden und der Führerschein wird danach automatisch zurückgegeben, während bei einer Straftat der Entzug der Fahrerlaubnis droht. In diesem Fall gilt eine Mindestsperrzeit von 6 Monaten, nach deren Ablauf die Behörden prüfen müssen, ob eine Fahrerlaubnis erteilt wird oder eventuell noch eine MPU zu erfolgen hat. Darüber hinaus muss ein solch rücksichtsloser Fahrer mit 2 bis 3 Punkten in Flensburg rechnen.
  • Verkehrssünder, die von einem Strafgericht zu 90 und mehr Tagessätzen verurteilt werden gelten als vorbestraft.

Es gibt eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die schnell auch bei besonderer Begehung in einen Straftatbestand übergehen.

  • So verhält es sich zum Beispiel bei einer Trunkenheitsfahrt mit 0,5 Promille. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wird mit 500 € Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg bestraft. Aber nur wenn nichts weiter passiert ist. Sobald man mit der genannten Promillezahl einen noch so kleinen Verkehrsunfall verursacht, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Es muss mit Geldstrafe gerechnet werden und der Führerschein ist mindestens 6 Monate weg.
  • Gleiches gilt beim Drängeln mit Lichthupe, beim Überfahren einer roten Ampel, beim Überholen trotz Überholverbot oder zu schnellem Fahren in einer verkehrsberuhigten Zone.

Alle diese Delikte sind Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche aber ganz schnell zu Straftaten werden können.

Bußgeld online prüfen können Sie hier.

Gerne helfen wir Ihnen.

Rechtsanwalt Karsten Reichelt

Borkheide I Berlin I Pretschen

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