Mietrecht: Berechnung der Wohnfläche
Das Landgericht Berlin hat am 17. Januar 2018 eine wichtige Entscheidung zum Thema: Berechnung der Wohnfläche bei vermietetem Wohnraum getroffen (AZ 18 S 308/13).
Bei der Berechnung der vermieteten Wohnfläche, sprich der Quadratmeter, dürfen die Flächen von Terrassen, Balkonen und Wintergärten nur zu einem Viertel angerechnet werden.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, zeigt aber in die richtige Richtung für die Mieter von Wohnraum. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden ( AZ VIII ZR 33/18).
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Rechtsanwalt Karsten Reichelt
Borkheide I Berlin I Pretschen
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