Kfz-Gutachten/ Kostenvoranschlag nach Verkehrsunfall
Wozu dient das Gutachten überhaupt?
Als Geschädigter in einem Verkehrsunfall ist es sehr wichtig, dass der Schaden schnellstmöglich mit Hilfe eines Kfz-Gutachtens durch einen unabhängigen Sachverständigen festgestellt wird. Das Unfall- oder auch Schadensgutachten ist das effektivste und zuverlässigste Mittel Ihren Schadensersatzanspruch bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend zu machen.
Hierbei wird einerseits der genaue Schaden an Ihrem Fahrzeug und deren Reparaturkosten bestimmt und fotodokumentiert. Andererseits definiert der Gutachter aber auch alle weiteren relevanten Einzelheiten wie Verbringungskosten, Wiederbeschaffungswert und auch die Nutzungsausfallentschädigung. Es geht an dieser Stelle also primär um Beweissicherung.
Mit welchen Kosten muss man bei einem Kfz-Gutachten rechnen?
Die Kosten des Haftpflichtgutachtens werden für den Geschädigten in der Regel von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Ausnahme bilden dabei Bagatellschäden. Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn die Schadenshöhe 750 € nicht überschreitet. Unter diesen Umständen muss das Unfallopfer einen Kostenvoranschlag vom Gutachter erstellen lassen.
Der Unterschied von einem Kostenvoranschlag zu einem Kfz-Gutachten liegt vor allem im Ausmaß der Einschätzung. Während bei einem Kfz-Gutachten Schadenshöhe, Nutzungsentschädigung, Verbringungskosten und Wiederbeschaffungswert festgestellt werden, dient ein Kostenvoranschlag lediglich der Feststellung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Der tatsächliche Gesamtschaden geht also nur aus einem ausführlichen Kfz-Gutachten hervor.
Welche Gutachter gibt es und worin unterscheiden sich diese?
Gutachter sind beispielsweise in verschiedenen Verbänden wie der BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für Kraftfahrzeugwesen) organisiert. Die DEKRA und der TÜV sind hingegen große Unternehmen, welche in Zusammenarbeit mit den Versicherungen stehen. Es empfiehlt sich daher, freie und unabhängige Sachverständige mit einem Kfz-Gutachten zu beauftragen.
Wozu dient ein Kfz-Gutachten bei einem offensichtlichen Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, sobald die Reparatur den tatsächlichen Wert des Kfz vor dem Unfall übersteigt. Der Sachverständige erfasst in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Dabei ermittelt er die Wertminderung, welche beispielsweise durch Altschäden vorliegen kann und berücksichtigt Faktoren wie die Entsorgungskosten, um den Gesamtschaden festzustellen.
Welche Optionen liegen im Falle einer Schadensabwicklung für eine Reparatur vor?
Sollte der Geschädigte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auf eine Reparatur bestehen, kann er bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes dafür verlangen. Die Reparatur muss in diesem Fall aber auch vorgenommen werden.
Ansonsten besteht keine Pflicht das Unfallfahrzeug mit dem Schadenersatz reparieren zu müssen.
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Rechtsanwalt Karsten Reichelt
Borkheide I Berlin I Pretschen
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