Droht mir ein Führerscheinentzug wenn ich alkoholisiert Fahrrad fahre?

Beim Fahrrad und dem trinken von Alkohol denkt man erst mal nicht an den Führerscheinentzug. Ich fahre ja Fahrrad und nicht Auto.

Egal ob beim Herrentag oder Himmelfahrt, die Räder raus und los gehts. Man fährt in geselliger Runde mit dem Fahrrad von Kneipe zu Kneipe. Alkohol zu trinken ist kein Problem, denn wir fahren ja Fahrrad.

Weit gefehlt!

Gemäß Paragraph 316 Strafgesetzbuch wird jeder bestraft, der infolge des Genusses von Alkohol nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen.

Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug im Sinne dieser Vorschrift. Kein Witz! Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug.

Wer unter Alkohol mit dem Fahrrad fährt und 1,6 Promille Alkohol im Blut hat, kann mit Führerscheinentzug rechnen.

Der Führerscheinentzug droht deshalb, weil die Rechtssprechung beim Fahren mit dem Fahrrad unter Alkohol bei einem Wert von 1,6 Promille Alkohol von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgeht.

Der Führerscheinentzug erfolgt zwar nicht sofort und auch nicht immer, aber anwaltliche Hilfe sollte bei solchen Fällen immer hinzugezogen werden.

Fahrrad Alkohol Führerscheinentzug / Kein Ding der Unmöglichkeit

Gerne helfen wir Ihnen.

Rechtsanwalt Karsten Reichelt

Borkheide I Berlin I Pretschen

Weitere Beiträge rund um das Verkehrsrecht finden Sie hier

Hier bekommen Sie Hilfe

5 + 8 =

Cookie Consent mit Real Cookie Banner