Vermeiden Sie unbedingt die nachfolgend aufgezählten größten Fehler nach einem Verkehrsunfall

1. Fehler. Den Unfall vor Ort direkt mit dem Unfallgegner regulieren

Es ist immer noch ein weit verbreiteter Fehler dem Unfallgegner bei einem vermeintlichen Bagatellschaden zu erlauben, direkt vor Ort den Schaden zu begleichen. So nach dem Motto: „ist doch nur ein Kratzer“. „Dafür möchte ich doch nicht meine Haftpflicht einschalten.“ „Hier haben Sie 200 Euro und wir vergessen die Sache.“ Machen Sie das bitte niemals. Zum einen werden die harmlos aussehenden Schäden oftmals unterschätzt. Sie bleiben dann auf den Kosten sitzen! Auch verzichten Sie bei dieser Vorgehensweise auf weitere Ansprüche, wie zum Beispiel die Ihnen zustehende pauschale Aufwandsentschädigung von 25,00 €. Also machen Sie einen der größten Fehler nach einem Verkehrsunfall nicht, indem Sie vor Ort den Unfall regulieren lassen.

2. Fehler. Das Fahrzeug zu schnell vom Unfallort entfernen

Es ist immer ratsam, bevor man sein Fahrzeug nach einem Unfall Beiseite fährt, den Unfallort, die Schäden am eigenen Fahrzeug, aber auch am generischen Fahrzeug zu dokumentieren. Machen Sie das nicht, können Sie später vielleicht keine Beweise für den Unfallhergang vorlegen. Am besten die Polizei holen und den Unfall aufnehmen lassen.

3. Fehler. Schuldeingeständnis am Unfallort

Niemand ist verpflichtet am Unfallort irgend etwas zum Unfallhergang zu sagen. Niemand! Laut Gesetz sind Sie nach einem Verkehrsunfall verpflichtet

  • den Unfallort zu sichern
  • die Polizei zu verständigen
  • wenn erforderlich ein Krankenwagen zu rufen und erste Hilfe zu leisten
  • Ihre Personalien und ihre Versicherungsdaten bekannt zu geben

Mehr aber eben auch nicht!

Hüten Sie sich vor Schuldeingeständnissen am Unfallort, auch wenn Sie meinen, dass Sie Schuld haben.

4. Fehler. Allein mit der gegnerischen Versicherung den Unfall abzuwickeln

Das ist wirklich einer der größten Fehler nach einem Verkehrsunfall: ohne Not mit der gegnerischen Versicherung verhandeln. Das ist töricht, denn natürlich versucht die gegnerische Versicherung den zu zahlenden Schaden klein zu halten. Viele Schadenspositionen sind Ihnen im Zweifel gar nicht bekannt. Also holen Sie sich professionelle Hilfe.

5. Fehler. Verzicht auf Gutachten über die Schadenshöhe

Viele Geschädigte wissen nicht, dass man ab einem Schaden von ca. 750,00 € ein Recht auf einen unabhängigen Gutachter, also auf einen unabhängigen Gutachter seiner Wahl, hat. Von diesem Recht sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen. Ein Gutachten berücksichtigt alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen rund um Ihr Auto. So gehen Ihnen keine Schadensersatzansprüche verloren. So trifft das Gutachten Aussagen über Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Reparaturdauer. Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, dann zahlt, das von Ihnen beauftragte Gutachten, die gegnerische Haftpflichtversicherung.

6. Fehler. Verzicht auf einen Rechtsanwalt

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalles ist es einer der größten Fehler keinen Rechtsanwalt zur Wahrung seiner Interessen einzusetzen. Fast schon töricht ist es auf den Rechtsanwalt zu verzichten, wenn man keine Schuld an dem Unfall hatte. Die Anwaltskosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Sie haben ein Recht darauf sich einen Anwalt zu nehmen, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind. Und die andere Seite muss dafür zahlen. Das hat auch triftige Gründe. Sie brauchen, um einen Verkehrsunfall ordnungsgemäß und vor allem mit allen Ihnen zustehenden Schadenspositionen abzuwickeln professionelle anwaltliche Hilfe, denn die einzelnen Positionen im Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall sind so vielschichtig und auch ständig im Wandel. Versuchen Sie es nicht allein.

Meine Kanzlei hilft Ihnen sehr gerne bei der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles.

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Gerne helfen wir Ihnen.

Rechtsanwalt Karsten Reichelt

Borkheide I Berlin I Pretschen

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