Bundesagentur für Arbeit Cottbus

Sozialgericht Cottbus erklärt Bescheid über Sperrzeit für rechtswidrig wegen falscher Rechtsfolgenbelehrung.

In dem von Rechtsanwalt Reichelt erstrittenen Urteil des Sozialgericht Cottbus ( AZ.: S 9 AL 315/15) erklärt das Gericht den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit über den Eintritt einer Sperrzeit für die Zahlung des Arbeitslosengeldes für rechtswidrig.

Und das unter anderem aus dem Grund, dass die Behörde eine Rechtsfolgenbelehrung verwendet hat, die nicht den formellen Ansprüchen an eine Rechtsfolgenbelehrung genügt.

Gerne helfen wir Ihnen.

Rechtsanwalt Karsten Reichelt

Borkheide I Berlin I Pretschen

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